Datum / Uhrzeit
22.09.2025 - 23.09.2025
ganztägig
Veranstaltungsort
Geschäftsstelle ClarCert
Gebühren (Gesamt – inkl. Schulungsmaterial): 350,00 € – netto
Datum / Uhrzeit:
22.09.2025, 09.30 Uhr bis ca. 17.45 Uhr
23.09.2025, 08.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Inhalt: 16 Unterrichtseinheiten zur Audittechnik
Anforderungen an die Auditoren:
Erforderliche Grundqualifikationen:
- Sie verfügen über das DQR 6 Level oder höher (bspw. Bachelor und gleichgestellte Abschlüsse, geprüfter Fachwirt, Meister, geprüfter Fachkaufmann)
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, davon mind. ein halbes Jahr im Spielhallenbereich als Filialleitung oder Spielhallenaufsicht.
Alternativ hierzu: Sie haben nachweislich bereits mindestens zehn Spielhallenaudits durchgeführt (gemäß den Haus-Standards für Spielhallen „regelmäßig geprüfte Spielstätte“ (TRC), „Anforderungskatalog Geprüfte Spielstätte – Kontext Spieler- und Jugendschutz“ (MTIC) oder „Qualitätssiegel Spielerschutz“ (ClarCert))
Erforderliche Zusatzqualifikationen (Wenn die entsprechenden Nachweise zum Bewerbungszeitpunkt nicht vorgelegt werden können, müssen diese vor Tätigkeitsbeginn eingeholt und nachgereicht werden):
- Teilnahme an Sozialkonzeptschulung während der Berufserfahrung
- Auditorenschulung (Teilnahme über ClarCert möglich)
-
- Mind. 40 Unterrichtsstunden (US), davon 16 US zur Audittechnik und 24 US zu Anforderungen der Norm inkl. schriftlicher Abschlussprüfung.
- Alternativ hierzu: Schulung mit 24 US zur Norm „Geprüfte Qualität in Spielhallen – Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement“ (Voraussetzung: nachweislich 10 durchgeführte Spielhallen-Audits, die gemäß den Haus-Standards für Spielhallen „regelmäßig geprüfte Spielstätte“ (TRC), „Anforderungskatalog Geprüfte Spielstätte – Kontext Spieler- und Jugendschutz“ (MTIC) und „Qualitätssiegel Spielerschutz“ (ClarCert) durchgeführt wurden).
-
Auditerfahrung:
Teilnahme als Trainee an mind. 2 Audits mit mind. 1 Tag vor Ort unter Aufsicht und Bewertung eines erfahrenen Auditors.
Aufrechterhaltung der Berufung:
- Teilnahme an zehn Audits im Berufungszeitraum (drei Jahre)
- Jährliche Teilnahme an Erfahrungsaustausch
- Durchführung eines Monitoringaudits innerhalb von drei Jahren
- Jährlicher Nachweis über branchenspezifische Fort- und Weiterbildungen
Anstellung:
- Zunächst freiberufliche, selbständige Tätigkeit
- Festanstellung nach Einzelfallbetrachtung nicht ausgeschlossen
Bitte beachten Sie, dass für die aktive Tätigkeit als Auditor alle genannten Anforderungen erfüllt werden müssen. Durch die Teilnahme an der Schulung besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Auditorentätigkeit.
Buchung
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