Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

1. Begriffsbestimmungen, Allgemeines

Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist die ClarCert GmbH. Die Veranstaltungsteilnehmer und sonstigen Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet. Leistungsnehmer ist in jedem Falle ausschließlich der Vertragspartner. Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und Services zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

2. Anmeldung / Anmeldebestätigung

Der Leistungsgeber informiert über die Internetseite (www.clarcert.com) und über sonstige Medien, z. B. EMails, Flyer und Newsletter über die offerierten Leistungen. Der Leistungsnehmer gibt seine Auswahl durch die Verwendung des Online-Anmeldeformulars im Internet bekannt, indem er den Anmeldevorgang durchläuft und seine Anmeldung durch Aktivierung der Schaltfläche „Anmeldung abschicken“ absendet. Vor Absenden der Anmeldung kann der Leistungsnehmer die Anmeldedaten jederzeit einsehen, ändern und löschen. Die Anmeldung kann nur übermittelt werden, wenn der Leistungsnehmer durch Aktivierung der Schaltfläche „AGB akzeptieren“ die Vertragsbedingungen akzeptiert. Nach Absendung der Anmeldung über das Internet erhält der Leistungsnehmer eine Eingangsbestätigung der Anmeldung per E-Mail an die von ihm beim Anmeldevorgang angegebene E-Mail-Adresse. Diese Anmeldebestätigung ist keine Bestätigung über die Teilnahme an der Veranstaltung, sondern lediglich eine Information über den Eingang der Anmeldung unter Wiedergabe der wesentlichen Schulungsdaten. Sofern Schulungen Teilnehmerbegrenzungen vorsehen, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung per E-Mail durch den Leistungsgeber zustande. Für Veranstaltungen, die als Webinare durchgeführt werden, sind neben einer stabilen Internetverbindung eine Webcam und ein Mikrofon verpflichtend. Ca. zwei Wochen vor dem Veranstaltungsdatum wird der Leistungsnehmer entsprechend informiert. Der Leistungsnehmer sollte seine Anreise und Unterkunft erst nach Erhalt dieser Bestätigung buchen. Wenn der Leistungsnehmer bereits vor der schriftlichen Teilnahmebestätigung durch den Leistungsgeber Reservierungen / Buchungen von Unterkünften oder Transportmitteln vornimmt, übernimmt der Leistungsgeber keinerlei Aufwendungen bei Stornierung.

3. Stornierungen

Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Leistungsnehmer ist bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn über Brief, Telefax oder E-Mail kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung nach dieser Frist, sofern bereits eine Teilnahmebestätigung durch den Leistungsgeber versandt wurde oder bei Nichterscheinen wird die Hälfte der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt.

4. Absage von Veranstaltungen

Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung gestellt werden kann) nicht möglich, ist der Leistungsgeber berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Die Leistungsnehmer werden umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Eine Haftung nach Klausel 12 bleibt hiervon unberührt.

5. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs

Der Leistungsgeber behält sich das Recht vor, angekündigte Referenten / Dozenten durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

6. Ablehnung einer Anmeldung / unangemeldete Teilnahme

Der Leistungsgeber kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen. Zudem behält sich der Leistungsgeber das Recht vor, nicht angemeldete Personen von der Veranstaltung auszuschließen.

7. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Die Höhe der Teilnahmegebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm, das jeweils aktuell online unter https://wissenswerk.clarcert.com/ veröffentlicht ist. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung nach der Durchführung der Veranstaltung. Der Versand der Rechnung erfolgt postalisch. Die Bezahlung ist ausschließlich per Überweisung mit Nennung der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto möglich. Jede andere Art der Bezahlung, z. B. durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Gerät der Leistungsnehmer in Zahlungsverzug, ist der Leistungsgeber berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

8. Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung der Veranstaltung erhält der Leistungsnehmer eine entsprechende Teilnahmebescheinigung oder einen vergleichbaren Nachweis über die Teilnahme an der Veranstaltung. Voraussetzung hierfür ist eine 100 prozentige Teilnahme des Leistungsnehmers an der Veranstaltung.

9. Einschränkungen für Fachexperten / Gutachter / Dozenten

Durch die Teilnahme an einer Veranstaltung besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Tätigkeit als Fachexperte / Gutachter / Dozent oder anderweitigen gutachterlichen Tätigkeiten. Der Besuch an einem Fachexperten- / Gutachter- / Dozentenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit im geschulten Fachbereich.

10. Zulassungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Personenzertifizierungen oder die Tätigkeit als Fachexperte / Gutachter / Dozent sind für jedes System separat auf unserer Homepage beschrieben und verbindlich anzuwenden bzw. zu erfüllen.

11. Urheberrecht

Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Veranstaltungsunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstige Veranstaltungsmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung vom Leistungsgeber ganz oder auszugsweise zu reproduzieren oder duplizieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und / oder Dritten zugänglich zu machen. Das Nutzungsrecht sämtlicher im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Leistungsgebers erarbeiteten Ergebnisse verbleibt beim Leistungsgeber und ist sachlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt.

12. Haftungsbegrenzung

Der Leistungsgeber haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Leistungsgeber, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus gilt dies auch nicht für die Haftung für Schäden aus solchen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen vom Leistungsgeber, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die sich auf Hauptpflichten beziehen. Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und / oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Soweit die Veranstaltungen nicht in den Räumlichkeiten des Leistungsgebers stattfinden, ist dieser nicht für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Veranstaltungen in den Räumen des Leistungsgebers liegt die oben beschriebene Verantwortlichkeit beim Leistungsgeber. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial, etc.), es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungsgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

13. Datenerfassung / Datenschutz

Der Leistungsgeber verpflichtet sich, die vom Leistungsnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Wir verwenden die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Im Übrigen wird in Bezug auf weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite des Leistungsgebers jederzeit über die Schaltfläche „Datenschutz“ abrufbar ist.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Soweit der Leistungsnehmer den Veranstaltungsvertrag als Unternehmer abschließt, vereinbaren die Parteien Memmingen als ausschließlichen Gerichtsstand. Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.